Bauschaden / Bauschäden
in Viernheim
Nicht wenige Bauherren können ein
Lied davon singen:
Das Haus oder die Wohnung ist umfassend
saniert. Zunächst sieht alles so
aus, wie es aussehen soll. Doch nach einer gewissen Zeit weisen
Wände erste Spuren von Feuchtigkeit auf. Bei üppig gedämmten
Gebäuden, kommt es zu neuen Bauschäden: Um kleine Fehlstellen
kühlt die Oberfläche ab und das Kondensat im Dämmmaterial ist
ein
guter Nährboden für Schimmelpilze. Bauteile des Dachs erweisen
sich als undicht, im schlimmsten Fall rinnt das Wasser in
Abdichtungen,
die Schäden breiten sich aus. Bauschäden sind ärgerlich, teuer
und häufig auch vermeidbar. Rund 50 Prozent der Schäden
entstehen in Bereichen, die mit Feuchtigkeit in Berührung
kommen.
Bei einem Baumangel hat der Bauherr
Anspruch auf Mängelbeseitigung. Dem Auftragnehmer muß die
Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben werden. Der
Auftragnehmer kann die Beseitigung bei Unmöglichkeit,
Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit verweigern.
In diesem Fall steht den Auftraggeber eine Minderung zu. Nur
wenn der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung unberechtigt
verweigert kann
der Auftraggeber die Mangelbeseitigung im Rahmen der
Ersatzvornahme selbst durchführen oder durchführen lassen. Der
Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nicht zulässig, wenn eine
Eigenschaft zugesichert war oder grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz vorlag.
Nicht behobene Baumängel führen im Allgemeinen zu einer
Wertminderung des Bauwerks.
Entstandene Bauschäden können
verschiedene Ursachen haben. So kann es zu Bauschäden kommen,
wenn bei der Sanierung / Umbau Veränderungen am Bauwerk
erfolgen, die das Aussehen, die Gebrauchs- und
Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ebenso wird von
Bauschäden gesprochen, wenn die Statik nicht den Vorschriften
entspricht und dadurch das Gebäude nicht verkehrssicher ist.
Bauschäden entstehen demnach aus Baumängeln, die bei der
Sanierung / Umbau nicht erkannt oder in der Bauphase
vernachlässigt
worden sind. Daher ist es wichtig, dass der Bauherr weiß,
welches die am häufigsten auftretenden Baumängel während einer
Bauphase
sind, um schon zu dieser Zeit aktiv gegensteuern zu können. Ist
dies nicht der Fall können Bauschäden andernfalls zu späterer
Zeit zu erheblichen Folgekosten führen, die sich in
Reparaturkosten oder gar Schlimmerem niederschlagen.
Was kann man gegen Bauschäden in Viernheim
tun ?
Das Beste ist immer noch, auf die
Kompetenz von Fachleuten zu vertrauen, und eine
Baubetreuung /
Baubegleitung / baubegleitende Qualitätskontrolle
zu beauftragen.
Ist "das Kind bereits in den Brunnen
gefallen", stellen sich die Fragen
wie kam es dazu ?
wo liegt der Grund ?
wer ist schuld ?
wer zahlt das ?
wie bringt man es in Ordnung ?
Die Antworten auf diese Fragen gibt
es hier
letzte Bearbeitung : 21.05.2018 02:18:47